Impfsprechstunde
Jeden Mittwoch - nur nach Terminabsprache!
Dr. Volker Thorn, Dr. Carsten Thorn und Kollegen
Marienring 20 76829 Landau
hno [at] dr-thorn.de
Tel.: 06341 / 80011
Fax 06341 / 899997
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission für Erwachsene
Diphterie | Alle Erwachsene, Auffrischimpfung alle zehn Jahre |
Tetanus |
Alle Erwachsene, Auffrischimpfung alle zehn Jahre |
Keuchhusten |
Alle Erwachsene bis 60 Jahre, einmalig (besondere Empfehlung für Schwangere) |
Masern |
Alle Erwachsene, einmalig, wenn Sie nach 1970 geboren wurden, älter als 18 Jahre sind und einen unklaren Impfstatus haben oder wenn Sie in der Kindheit nur einmal gegen Masern geimpft wurden. |
FSME |
Alle Erwachsene, die in einer Region (FSME-Risikogebiete) leben oder Urlaub machen, in der es Infizierte Zecken gibt. Grundimmunisierung mit drei Impfungen, die innerhalb eines Jahres durchgeführt werden. zweite Impfung etwa einen bis drei Monate nach der ersten Impfung, dritte Impfung spätestens nach zwölf Monaten. Damit ist die Grundimmunisierung abgeschlossen. Bei fortbestehendem Ansteckungsrisiko empfielt die STIKO eine erste Auffrischungsimpfung nach drei Jahren, danach alle fünf Jahre. Da das Abwehrsystem im Alter etwas nachlässt, sollte bei Personen ab 50 bzw. 60 Jahren der Abstand auf drei Jahre verkürzt werden. |
Gürtelrose |
Alle Erwachsene ab 60 Jahren beziehungsweise Personen ab 50 Jahren mit einer Grunderkrankung wie etwa Diabetes, Rheuma, Herz-Kreislauf- oder chronischen Atemwegserkrankungen sowie Personen ab 50, deren Immunsystem durch Krankheit oder BEhandlung geschwächt ist. Die STIKO empfiehlt die Impfung mit einem Totimpfstoff. Zweimalige Impfung im Abstand von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten. |
Grippe |
Besonders empfohlen für chronisch Kranke, Schwangere, Personen ab 60 Jahren und Menschen mit erhöhter Infektionsgefahr, zum Beispiel medizinisches Personal. Jährliche impfung mit einem Impfstoff mit aktueller, von der WHO empfohlener Antigenkombination. |
Pneumokokken |
Erwachsene ab 60 Jahren Auffrischungsimpfung je nach Gesundheitszustand gegebenenfalls nach sechs Jahren. |
Covid-19 |
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom Januar 2024 angepasst. Auffrischimpfung Jedes Jahr im Herbst soll eine Auffrischimpfung gegen COVID-19 mit einem zugelassenen mRNA-oder proteinbasierten COVID-19-Impfung mit jeweils von der WHO empfohlener Variantenanpassung durchgeführt werden.Dies gilt für folgende gesetzlich versicherten Personen - ab 60 Jahre - ab 6 Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben - die in einem Pflegeheim wohnen
Immungesunde Personen, die im laufenden Jahr bereits eine COVID-19-Infektion durchgemacht haben, benötigen in der Regel keine Auffrischimpfung Standardimpfung bis zur Basisimmunität ohne Auffrischung Alle gesunden Personen ab 18 Jahren - einschließlich gesunde Schwangere jeden Alters - können sich bei unvollständiger Basisimmunität (<3 Antigenkontakte oder ungeimpft) impfen lassen. Die Anzahl der benötigten Impfungen richtet sich danach, dass hiervon nur noch ein Antigenkontakt über eine Impfung erfolgen muss. Eine jährliche Auffrischimpfung ist bei diesem Personenkreis nicht vorgesehen. Gesunde Säuglinge, Kinder und Jugendliche unter 18 benötigen weiterhin keine Impfung.
Berufliche Indikation Das Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen mit direktem Kontakt zu den Bewohnenden soll ebenfalls bis zum Erreichen einer Basisimmunität (>3SARS-CoV-2-Antigenkontakt) geimpft werden. Die Durchführung einer jährlichen Auffrischimpfung im Herbst bei diesem Personenkreis wird analog zu den Versicherten bei der Indikationsimpfung empfohlen. Immungesunde Personen, die im laufenden Jahr bereits eine COVID-19-Infektion durchgemacht haben, benötigen in der Regel keine Auffrischimpfung. |